Leistung. Transparenz. Kosten

Honorarübersicht Rechtsanwalt Mag. René Jusinger

Honorarvereinbarung

Der Rechtsanwalt ist auf den guten Ruf seiner Arbeit angewiesen. Ein zentraler Aspekt ist die Honorarabrechnung. Nur wenn Sie diese als transparent und nachvollziehbar empfinden, sind Sie bereit, mich weiterzuempfehlen. Daher werden wir zu Beginn meiner Tätigkeit eine Honorarvereinbarung treffen. In einem ausführlichen Aufklärungsgespräch über die Kosten klären wir alle relevanten Punkte. Häufig wird ein Stundensatz vereinbart, was bedeutet, dass meine Leistungen nach dem tatsächlichen Zeitaufwand abgerechnet werden.

Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK)

Sollte keine Kostenvereinbarung getroffen werden, kommen das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) sowie die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) zur Anwendung. Die Höhe des Honoraranspruchs richtet sich dabei nach dem Streitwert sowie der Komplexität, Wichtigkeit und Schwierigkeit der zu erbringenden Leistungen. Im Zivilprozess und im Exekutionsverfahren ist die unterlegene Partei verpflichtet, der obsiegenden Partei im Umfang des Obsiegens einen Kostenersatz zu leisten. Dieser Betrag muss jedoch nicht mit den tatsächlichen Kosten der obsiegenden Partei übereinstimmen.

Kostenersatz

Bei zahlreichen Angelegenheiten besteht die Möglichkeit, dass die Kosten von anderen zu übernehmen sind.